Allgemeine Geschäftsbedingungen

WALZER CONSULTING AND TRAINING GmbH

Wachtelweg 6

88316 Isny

-nachfolgend Anbieter genannt -

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber für die Belegung von Online- oder Offline Workshops, Seminaren oder Beratungen (im folgenden Beratung).

(2) Buchen können die Beratung nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die die Beratung für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Beratungs-Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Auftraggebers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Der Auftraggeber hat für die Beratung die aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Angebotswebsite ersichtliche Vergütung zu zahlen. Diese wird bei Buchung auf der Website sofort abgezogen.

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.

(4) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Auftraggeber Gebühren, hat der Auftraggeber diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung der Beratung die Entrichtung des Preises durch den Auftraggeber zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Auftraggeber diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter den vereinbarten Preis am Veranstaltungsort vom Auftraggeber in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Auftraggeber die Teilnahme an der Beratung verweigern.

§ 4 Beratungsinhalt und -ort

(1) Die Abbildung und Beschreibung des Beratungsangebots und des Beratungsortes im Internet des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Beratung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung oder Kontextualisierung des Beratungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Angebots eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Berater/Beraterin durch einen gleichermaßen qualifizierten Berater/Beraterin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Beraters/ der Beraterin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der Beratung zu ändern, sofern die Änderung dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Ablauf von offline Veranstaltungen/Ausschluss des Auftraggebers

(1) Der Anbieter hat in den Beratung-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Auftraggeber Folge zu leisten.

(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.

(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Auftraggeber darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Auftraggeber oder der Berater / Beraterin gestört werden.

(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften.

(5) Der Anbieter kann den Auftraggeber von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Auftraggeber gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.

(6) Wird der Auftraggeber von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Beratungsgebühren.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers bei online Beratungen

(1) Der Auftraggeber darf die Inhalte nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Der Auftraggeber darf Inhalte des Beratungsangebots nicht vervielfältigen.

(3) Der Auftraggeber erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu dem Beratungsinhalten oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung des Angebots durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Auftraggeber selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Auftraggeber vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Auftraggeber Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Auftraggebers der Zugang gesperrt werden. Hat der Auftraggeber diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu den Beratungsinhalten verschafft haben. Benachrichtigt der Auftraggeber den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 7 Verfügbarkeit des online Beratungsangebots

(1) Die Nutzung des Beratungsangebots erfolgt im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Auftraggebers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen ist Sache des Auftraggebers.

(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Beratungsangebots an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Beratungsangebots insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Auftraggeber Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers unschwer zu verhindern gewesen wären.

(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 8 Ausfall der Beratung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Beratung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Berater / Beraterin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Beratung zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Auftraggeber möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Auftraggeber bereits gezahlte Beratungsentgelte erstatten.

§ 9 Verhinderung des Auftraggebers

(1) Tritt der Auftraggeber von der Beratung zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Auftraggeber die Beratungsgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.

(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Auftraggeber, wenn die Beratung trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der Auftraggeber die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem Auftraggeber die bereits gezahlten Beratungsgebühren abzüglich der für den Auftraggeber angefallenen Kosten erstatten.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, statt seiner einen anderen Teilnehmer zu benennen.

§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung unter Wiedergabe des Auftraggebers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 11 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Der Anbieter verfügt über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 dieses Paragrafen mit der Maßgabe, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf insgesamt maximal 30 Millionen Euro beschränkt ist.

(4) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Beratungsräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(7) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Beratungsräumlichkeiten und/oder der Kooperationspartner.

(8) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Auftraggeber ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Auftraggebers oder Fehler bei Netzbetreibern.

§ 12 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 13 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Unternehmen, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 14 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Isny.

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